Häufig gestellte Fragen
Alles Wissenswerte zu Ausfuhrsteuern
Was ist die Ausfuhrsteuer?
Die Ausfuhrsteuer ist eine Abgabe auf Waren, die aus der Schweiz in andere Länder gelangen. Sie dient der Kontrolle von Warenbewegungen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Wer muss eine Ausfuhrsteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich jeder Exporteur von Gütern aus der Schweiz, der einen bestimmten Warenwert überschreitet. Kleinere Sendungen können unter bestimmten Bedingungen befreit sein.
Welche Fristen gelten für die Ausfuhrsteuer?
Die Ausfuhrsteuererklärung muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Ausfuhr der Waren eingereicht werden. Es empfiehlt sich, die Fristen genau zu prüfen.
Wie berechne ich die steuerliche Bemessungsgrundlage?
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Zollwert der exportierten Ware. Darin enthalten sind Herstellungskosten, Transport bis zur Grenze und weitere abzugsfähige Gebühren.
Welche Dokumente werden benötigt?
Essentiell sind Rechnung, Packliste, Ausfuhrbewilligung sowie Nachweis über das Beförderungsmittel und allfällige Versandunterlagen.
Kann ich Unterstützungsleistungen von Exporta nutzen?
Ja, Exporta begleitet Sie von der Prüfung bis zur Einreichung der Erklärung bei den Behörden und bietet individuelle Unterstützung.
Wie kontaktiere ich Exporta bei Fragen?
Sie erreichen uns telefonisch unter +41762686744 oder per E-Mail über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Unsere Büroadresse ist Rämistrasse 101, 8092 Zürich.